Hort-Beirat
In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten- Ausschuss gebildet werden. In unserer Einrichtung heißt dieser Hort-Beirat. Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden. Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Tagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.
Wenn Eltern Probleme oder Sorgen haben, können sie sich jederzeit an den Kita-Ausschuss wenden. Gemeinsam werden vertraulich Probleme aufgegriffen und nach Lösungen gesucht, welche den Eltern und der Kita gerecht werden.
Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im KitaFöG: § 14 (6) In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Kindertagesstättenausschuss gebildet, der an den wichtigen, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffende Angelegenheiten mitzuwirken hat. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und aus dem Kreis der Eltern gewählt werden. Ihm gehört auch ein Vertreter des Trägers an
Mitglieder des Hortbeirates:
Elternvertreter:
wird geändert Klasse 2a
wird geändert Klasse 2b
wird geändert Klasse 2c
wird geändert Klasse 2d
wird geändert Klasse 3a
wird geändert Klasse 3b
wird geändert Klasse 3c
wird geändert Klasse 3d
wird geändert Klasse 4a
wird geändert Klasse 4b
wird geändert Klasse 4c
Vertreter der Erzieher:
Frau Behrend
Frau Repmann
Vertreter des Trägers:
Frau Gnoyke